Donnerstag, 24. September 2026
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Berlin erstattet 900.000 Euro Hotelkosten nach Blackout

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat nach dem Berliner Blackout vom Januar knapp 900.000 Euro an Hotelkosten erstattet. Der Fall zeigt, wie eng die Erstattungsregeln sind – und wo Betreiber leer ausgehen.

Hotelmitarbeiter prüft Antragsunterlagen an überfülltem Schreibtisch im Backoffice, Berlin
Symbolbild · KI-generiert

Knapp 900.000 Euro hat das Land Berlin nach dem Blackout im Südwesten der Stadt für Hotelkosten erstattet. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf prüfte 3.116 Anträge und zahlte 2.933 aus, im Schnitt 52 bis 55 Euro pro Person und Nacht. Die Bilanz, die der dpa vorliegt, zeigt, unter welchen Bedingungen Behörden eine Notunterbringung vergüten – und wo Betreiber leer ausgehen.

Was das Bezirksamt auszahlte, und was nicht

Die Zahlen stammen vom zuständigen Bezirksstadtrat Tim Richter (CDU), zitiert im Tagesspiegel. Von den 3.116 geprüften Anträgen, die sich häufig auf mehrere Personen bezogen, bewilligte das Amt 2.933. 129 lehnte es ab, in 54 Fällen zogen Antragsteller ihr Anliegen zurück. Drei doppelte Auszahlungen erkannte die Verwaltung und forderte das Geld zurück.

Für Hoteliers zählt der enge Rahmen der Leistung. Erstattet wurden laut Berliner Kurier ausschließlich Übernachtungen vom 3. Januar bis einschließlich der Nacht zum 8. Januar. Und nur die reine Übernachtung: Verpflegung, Parkgebühren oder Notstromaggregate blieben außen vor. Wer Schäden an Wohnung oder Leitungen hatte, wurde an die Versicherung verwiesen.

Die Ablehnungsgründe sind aufschlussreich. Laut news.de scheiterten Anträge daran, dass die Übernachtungen außerhalb des Erstattungszeitraums lagen oder nicht in gewerblichen Unterkünften wie Hotels oder Pensionen stattfanden. Wer bei Verwandten oder in einer Privatunterkunft unterkam, ging leer aus.

Wie es zur Kostenübernahme kam

Auslöser war ein mutmaßlich von Linksextremisten begangener Brandanschlag auf eine Kabelbrücke am 3. Januar. Im Berliner Südwesten waren laut Tagesspiegel 100.000 Menschen in 45.000 Haushalten und mehr als 2.000 Gewerbebetriebe teils tagelang ohne Strom und damit oft ohne Heizung.

Die Zusage kam per Kurznachricht. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) kündigte laut t-online am Dienstagmorgen auf X an, Betroffene könnten kostenlos in ausgewählten Hotels übernachten: „Die Kosten werden nachträglich vollständig übernommen.“ Zunächst galt das nur für ausgewiesene Partnerhotels, dann öffnete das Bezirksamt das Verfahren für alle gewerblichen Übernachtungen.

Der beteiligte Hotelkreis wuchs schnell. visitBerlin sprach früh von 174 teilnehmenden Häusern, die AHGZ nannte später mehr als 200 Hotels, Hostels und Pensionen des Partnernetzwerks. Das Hotel Moa Berlin stellte Betroffenen laut AHGZ Zimmer für 70 Euro pro Nacht bereit. Kritik gab es am Tempo der Politik. Grünen-Fraktionschef Werner Graf fragte gegenüber der dpa, warum Wegner vier Tage gebraucht habe, um eine Hotelunterbringung zu ermöglichen.

Kein Einzelfall

Der Vorfall reiht sich in ein Muster. Bereits im September 2025 hatte laut Ärzteblatt ein ähnlicher Anschlag einen großen Blackout im Bezirk Treptow-Köpenick verursacht. Die taz ordnet den Januar-Ausfall als größten Blackout in Berlins Geschichte seit Ende des Zweiten Weltkriegs ein. Diesen Rekord hatte erst vier Monate zuvor der Fall in Treptow-Köpenick aufgestellt.

Das Erstattungsverfahren war behördliches Neuland und lief ein halbes Jahr. Eine AHGZ-Zwischenbilanz vom 29. Juni 2026 zählte zum Stand 25. Juni 2.685 ausgezahlte Fälle, 127 Ablehnungen, 54 Rückzüge und 18 offene Fälle. Richter erinnerte laut fvw daran, dass das Amt in kurzer Zeit ein rechtssicheres und möglichst unkompliziertes Verfahren aufsetzen musste: „Dies ist in dieser Größenordnung in Berlin erstmalig so in diesem Tempo umgesetzt worden.“

Was das für die Branche heißt

Der Fall liefert Betreibern in ganz Deutschland eine Blaupause. Erste Lehre: Die Rechnungsqualität entscheidet über die Auszahlung. Richter nannte laut fvw ausdrücklich „unklare Hotelrechnungen“ als Grund dafür, dass eigentlich erstattungsfähige Posten nicht freigegeben wurden. Wer bei einer Notunterbringung mit behördlicher Kostenübernahme arbeitet, sollte die reine Übernachtung sauber von Nebenleistungen wie Frühstück, Parken oder Minibar trennen. Alles, was sich nicht eindeutig als Logis ausweisen lässt, riskiert die Ablehnung und bleibt am Gast oder am Haus hängen.

Zweite Lehre: Der Erstattungszeitraum und der Kreis der berechtigten Unterkünfte sind eng definiert. Behörden zahlen für einen klar begrenzten Zeitraum und nur für gewerbliche Häuser. Für Betreiber heißt das, die Rahmenbedingungen einer solchen Aktion schriftlich zu klären, bevor Zimmer freigegeben werden: welcher Zeitraum gedeckt ist, welcher Höchstbetrag pro Nacht gilt und wer prüft und zahlt.

Dritte Lehre betrifft die Steuer. Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen teilte dem DEHOGA Berlin mit, dass Übernachtungen, die wegen eines Stromausfalls nötig werden und der Grundbefriedigung des Wohnbedarfs dienen, nicht der Übernachtungssteuer unterliegen – analog zur Regelung bei Renovierungsarbeiten. Der Verband bat darum, diese Information an die Betriebe weiterzugeben, damit in solchen Fällen keine City Tax erhoben wird. Für Häuser in Städten mit Bettensteuer, von Hamburg über Köln bis Frankfurt, sollte die Buchhaltung diesen Punkt im Krisenfall kennen, um Nachforderungen und Korrekturbuchungen zu vermeiden.

Zur wirtschaftlichen Seite: Die Berliner Hotels lagen in der ersten Januarhälfte ohnehin bei einer Auslastung von 50 bis 65 Prozent, wie DEHOGA-Hauptgeschäftsführer Gerrit Buchhorn der dpa sagte. Freie Kapazität war also vorhanden. Häufen sich Anschläge auf kritische Infrastruktur, wird die behördlich vergütete Notunterbringung vom Ausnahmefall zum planbaren Szenario, für das ein Haus vorbereitete Abrechnungsprozesse und einen klaren Ansprechpartner in der Verwaltung braucht.

Quellen

Beiträge aus der Redaktion von das Hotellerie.