Freitag, 25. September 2026
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NRW-Gastgewerbe: Tariflohn steigt dreistufig bis 2,6 Prozent

DEHOGA NRW und NGG haben sich auf drei Lohnerhöhungsschritte geeinigt: 2,2 %, 2,6 % und nochmals 2,2 % bis 2028. Der gesetzliche Mindestlohn steigt in derselben Zeit um bis zu 14 %.

Hotelangestellte prüft Lohntabelle an Pinnwand in unaufgeräumtem Backoffice, Rückenansicht
Symbolbild · KI-generiert

2,2 Prozent zum 1. Oktober 2026, 2,6 Prozent zum 1. Januar 2027, noch einmal 2,2 Prozent zum 1. Januar 2028: Auf diese dreistufige Lohnerhöhung haben sich der DEHOGA Nordrhein-Westfalen und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in ihrer dritten Verhandlungsrunde geeinigt. Der Tarifvertrag läuft 24 Monate, bis Mitte 2028, und betrifft rund 425.000 Beschäftigte im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe. Der Abschluss trifft auf einen gesetzlichen Mindestlohn, der im selben Zeitraum stärker steigt als die vereinbarten Prozente.

Der Abschluss im Detail: drei Stufen, Sonderregeln beim Einstieg

Laut ad-hoc-news greifen die drei Erhöhungsschritte zum 1. Oktober 2026 (plus 2,2 Prozent), zum 1. Januar 2027 (plus 2,6 Prozent) und zum 1. Januar 2028 (plus 2,2 Prozent). Der tarifliche Einstiegslohn liegt derzeit bei 14,40 Euro, wie HOGAPAGE berichtet.

Von der ersten Stufe ausgenommen sind ungelernte Kräfte mit weniger als zwölf Monaten Betriebszugehörigkeit. Sie bekommen erst zum 1. Januar 2027 mehr Geld: Ihr Stundenlohn steigt dann laut dpa und ad-hoc-news von 14,40 auf 14,77 Euro. Bei der Ausbildung greifen zwei Schritte: Zum 1. Oktober 2026 und zum 1. August 2027 steigen die Vergütungen um jeweils 20 Euro. Auszubildende im dritten Lehrjahr erhalten künftig 1.420 Euro, in der nächsten Stufe 1.440 Euro monatlich. Der Ausbildungstarifvertrag soll für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Warum die Prozente täuschen

Die entscheidende Zahl steht nicht im Tarifwerk, sondern im Bundesgesetz. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. HOGAPAGE rechnet vor, dass das für den Lohneinstieg innerhalb eines Jahres eine Erhöhung von fast 14 Prozent bedeutet. Damit überholt der gesetzliche Sockel den bisherigen tariflichen Einstieg von 14,40 Euro.

Konkret heißt das: Selbst wo der Tarif nur um 2,2 oder 2,6 Prozent steigt, muss ein Betrieb am untersten Ende mehr zahlen, weil der Gesetzgeber es ohnehin erzwingt. Der DEHOGA Baden-Württemberg weist darauf hin, dass die Mindestlohn-Schritte von 8,4 Prozent (2026) und 5,0 Prozent (2027) die höchsten prozentualen Erhöhungen sind, die die Mindestlohnkommission je beschlossen hat. Das Gastgewerbe trifft das überdurchschnittlich: Laut Statistischem Bundesamt liegt der Anteil der Mindestlohnbeziehenden hier bei 47 Prozent und damit am höchsten. Der Spielraum, sich über den Tarif von der gesetzlichen Untergrenze abzusetzen, schrumpft entsprechend.

Zäher Weg zur Einigung

Der Vorgängervertrag stammt vom 18. Juli 2024 und galt vom 1. September 2024 bis zum 31. Mai 2026, dokumentiert bei tarifvertrag-online. Der DEHOGA NRW bestätigt die Kündigung zum 31. Mai 2026. Die Neuverhandlungen 2026 zogen sich: Die erste Runde endete mit einem Ergebnis von null, in der zweiten legten die Arbeitgeber ein Angebot vor, das die NGG in ihrem Tarifticker als „unverschämt“ bezeichnete. Erst der dritte Anlauf brachte die Einigung.

Als Rahmen ihrer Forderung nannte die NGG die Umsatzsteuersenkung: „Die Hälfte der Mehrwertsteuer gehört uns.“ Hintergrund ist die Rückkehr zum ermäßigten Satz von sieben Prozent auf Speisen im Restaurant seit Jahresbeginn 2026 statt der zuvor 19 Prozent. Auf Arbeitgeberseite verwies der DEHOGA auf die wirtschaftliche Lage: Nach Angaben von IT NRW lagen die realen Branchenumsätze 2025 noch 14,9 Prozent unter dem Vor-Pandemie-Niveau von 2019, während der Medianlohn im Gastgewerbe laut Arbeitsagentur zwischen 2020 und 2025 um rund 38 Prozent stieg.

Andreas Büscher, Präsident des DEHOGA NRW, nannte das Ergebnis gegenüber Tophotel „hart an der Belastungsgrenze für viele unserer Betriebe“. Isabell Mura, Vize-Landesbezirksvorsitzende der NGG, sprach von einem „ordentlichen Abschluss und einem guten Kompromiss“ angesichts der wirtschaftlich schwierigen Lage.

Was das für DACH-Betriebe heißt

Für einen Hotel- oder Gastronomiebetrieb in NRW ist die Botschaft nüchtern: Wer plant, sollte nicht mit den Tarifprozenten kalkulieren, sondern mit dem gesetzlichen Mindestlohn als härterer Untergrenze. Am unteren Ende der Lohnstruktur diktiert 2026 und 2027 der Gesetzgeber, nicht die Tarifpartei. Für gelernte Kräfte bringt der Tarif Planbarkeit über zwei Jahre. Doch die Differenz zwischen ungelernter Einstiegskraft und ausgebildetem Personal wird enger, wenn der Sockel schneller steigt als die tariflichen Aufschläge. Wer Fachkräfte halten will, muss den Abstand aktiv gestalten, sonst nivelliert der Mindestlohn die Lohnhierarchie von unten.

Relevant ist der Abschluss auch als Signalgeber für andere Bundesländer, in denen Verträge auslaufen. Baden-Württemberg hat bereits abgeschlossen: Dort steigen die Löhne ab April 2026 um 3,5 Prozent, ab Januar 2027 um weitere 3,5 Prozent und ab September 2027 um 2 Prozent, Laufzeit bis 31. März 2028, wie HOGAPAGE berichtet. Der bayerische Vertrag lief zum 31. August 2026 aus. In Rheinland-Pfalz scheiterten die Gespräche; laut Tageskarte empfiehlt der dortige DEHOGA eine freiwillige Erhöhung von 3,5 Prozent. Nach einer Übersicht von hotelier.de enden weitere Verträge zum Jahresende 2026 in Hamburg und Sachsen sowie zum 30. Juni 2026 in Schleswig-Holstein. In diesen Regionen stehen Verhandlungen an.

Ein Dämpfer bleibt die niedrige Tarifbindung: Laut Tageskarte lag sie im Gastgewerbe 2025 bei nur 23 Prozent und damit unter dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt. Für die Mehrheit der Betriebe ist der Tarifvertrag daher keine bindende Kostengröße, wohl aber ein Orientierungspunkt im Wettbewerb um Personal. Bindend für alle ist dagegen der gesetzliche Mindestlohn, unabhängig davon, was Tarif- oder Arbeitsvertrag vorsehen.

Quellen

Beiträge aus der Redaktion von das Hotellerie.