Dienstag, 13. Oktober 2026
DasHotellerie
Köpfe

Schweitzer wird Bundesarbeitsminister – was das für Hoteliers bedeutet

Alexander Schweitzer wird Bundesarbeitsminister. Der 53-jährige SPD-Politiker erklärte 2022 als Landesarbeitsminister den DEHOGA-Tarifvertrag für allgemeinverbindlich – eine Vorgeschichte, die zählt.

Hotelangestellte prüft Lohnunterlagen im Backoffice, Papierstapel und Ordner auf dem Schreibtisch
Symbolbild · KI-generiert

Alexander Schweitzer erhält am Dienstag um 17 Uhr von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Ernennungsurkunde zum Bundesarbeitsminister. Der 53-jährige SPD-Politiker und frühere Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz folgt auf Bärbel Bas, die aus persönlichen Gründen von ihren Ämtern zurücktrat. Schweitzer griff 2022 als rheinland-pfälzischer Arbeitsminister direkt in das Lohngefüge des Gastgewerbes ein – das macht die Personalie für die Branche relevant.

Ein Minister, der die Tariflage aus der Praxis kennt

Schweitzer war von 2021 bis Juli 2024 Landesarbeitsminister in Rheinland-Pfalz, bevor er die Mainzer Staatskanzlei von Malu Dreyer übernahm. Im März 2026 verlor die SPD unter seiner Spitzenkandidatur die Landtagswahl gegen Gordon Schnieder (CDU) und musste nach 35 Jahren die Regierung abgeben. Laut dpa trat Schweitzer erstmals als Spitzenkandidat an und scheiterte. Nun kehrt er auf Bundesebene in das Ressort zurück, das er aus Mainz kennt.

Politico-Korrespondent Rasmus Buchsteiner verweist laut DIE WELT darauf, dass Schweitzer den Posten faktisch schon auf Landesebene innehatte – die Einarbeitung entfällt. Inhaltlich ist er in der Sozial- und Rentenpolitik zu Hause und wandte sich zuletzt gegen die Abschaffung der sogenannten Rente mit 63. Gegenüber der „Zeit“ formulierte er vor Amtsantritt: „Was den Kanzler angeht, kann ich nur hoffen, dass dieses ewige Gerede über die vermeintlich faulen Deutschen und über die Notwendigkeit, den Sozialstaat zu kürzen, aufhört.“

Wie Schweitzer 2022 in die Löhne der Branche eingriff

Als Landesarbeitsminister erklärte Schweitzer den Entgelttarifvertrag des DEHOGA Rheinland-Pfalz mit Wirkung ab 1. Dezember 2022 für allgemeinverbindlich (AVE – damit gilt ein Tarifvertrag auch für nicht tarifgebundene Betriebe). Die Ausbildungsvergütungen stiegen dadurch auf 1.000 Euro im ersten, 1.100 Euro im zweiten und 1.200 Euro im dritten Lehrjahr.

Seine Begründung damals: „Die Fachkräftesicherung ist mir ein wichtiges Anliegen. Viele Beschäftigte haben das Gastgewerbe in der Corona-Krise verlassen“, sagte Schweitzer. Die bessere Vergütung könne helfen, Einstiegsberufe attraktiv zu halten. Seine Präferenz formulierte er offen: „Ich würde mir wünschen, dass mehr Betriebe übertarifliche Löhne und Gehälter zahlen oder sich zumindest an existierenden Tarifverträgen orientieren.“ Ein SPD-Mann mit Tarifbindungs-Agenda übernimmt also das Ressort, von dem das Gastgewerbe vor allem Entlastung bei den Personalkosten fordert.

Die offenen Baustellen: Mindestlohn, Arbeitszeit, Fachkräfte

Der größte Konfliktpunkt ist der Mindestlohn. Er steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 weiter auf 14,60 Euro. Beim Lohneinstieg bedeutet das innerhalb eines Jahres ein Plus von fast 14 Prozent. Laut DEHOGA-Konjunkturumfrage spürt die Branche hier den stärksten Druck: 75,2 Prozent der Betriebe nennen die Personalkosten als größtes Problem. DEHOGA-Präsident Guido Zöllick bezeichnet den Mindestlohn und seine Folgewirkungen als „ein Existenzproblem für die Branche“. Zum Jahresauftakt 2026 forderte er „einen konsequenten politischen Kurswechsel“ und „Tempo bei der Umsetzung“ von Reformen für weniger Bürokratie und mehr Flexibilität.

Das zweite Feld ist die Arbeitszeit. Der Koalitionsvertrag 2025 sieht vor, die tägliche Höchstarbeitszeit zugunsten einer wöchentlichen Betrachtung zu flexibilisieren, im Rahmen der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Für Hotels und Restaurants mit saisonalen Spitzen und langen Servicetagen wäre das ein echter Hebel. Die Fronten sind verhärtet: DGB-Chefin Yasmin Fahimi warnt vor einer „dramatischen Verschiebung des Machtgleichgewichts“, während die Arbeitgebervereinigung BDA eine Verkürzung der Ruhezeit von elf auf neun Stunden ins Spiel bringt. Diese Reform landet nun auf Schweitzers Schreibtisch.

Drittes Dauerthema sind die Fachkräfte. Laut DEHOGA stellen internationale Beschäftigte inzwischen fast die Hälfte der Belegschaften, in der Gastronomie sogar mehr. Im November 2025 zählte das Gastgewerbe rund 1,097 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, leicht über dem Niveau von 2019. Die Hotellerie allein verlor zum Stichtag 30. Juni 2025 jedoch 6,7 Prozent ihrer sv-Beschäftigten. Migrations- und Anerkennungspolitik bleiben damit zentrale Stellschrauben.

Was das für den DACH-Betrieb bedeutet

Im Tagesgeschäft ändert sich zunächst nichts: Der Mindestlohnpfad steht, die Lohnkosten für 2026 und 2027 sind kalkulierbar, aber unverrückbar. Entscheidend wird, ob Schweitzer die im Koalitionsvertrag versprochene Arbeitszeitflexibilisierung umsetzt. Eine Wochen- statt Tagesbetrachtung würde die Dienstplanung in saisonalen Betrieben entlasten und die rechtliche Grauzone langer Servicetage beenden. Hier lohnt es sich, die Gesetzesentwürfe der kommenden Monate genau zu verfolgen.

Gleichzeitig ist Schweitzers Grundhaltung tarif- und sozialstaatsfreundlich. Wer auf eine Dämpfung der Mindestlohnentwicklung hofft, dürfte enttäuscht werden. Realistischer ist, dass er bei Flexibilisierung und Bürokratieabbau Bewegung zulässt, beim Lohnniveau aber auf Tarifbindung setzt. DEHOGA-Rheinland-Pfalz-Präsident Gereon Haumann lobte das Sondierungsergebnis als „starkes Signal für das Gastgewerbe“; die Nähe zwischen Verband und Schweitzers politischem Umfeld ist dokumentiert. Für österreichische und Schweizer Betriebe zählt die Personalie als Signal: Der deutsche Arbeitsmarkt bleibt der größte Wettbewerber um dieselben internationalen Fachkräfte. Verschiebt Berlin die Arbeitszeitregeln zugunsten der Betriebe, steigt der Druck auf ÖHV und HotellerieSuisse, nachzuziehen.

Quellen

Thema Köpfe

Beiträge aus der Redaktion von das Hotellerie.