Donnerstag, 24. September 2026
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England führt Bettensteuer ein – 33.000 Jobs in Gefahr

England gibt Regionalbürgermeistern ab 2026/27 das Recht, eine Übernachtungsabgabe zu erheben. UKHospitality rechnet mit 33.000 gefährdeten Stellen – und die Zahlen liefern Kalkulations-Input für DACH.

Hotelrezeptionistin prüft von hinten Preisliste an Stadthoteltheke, gemischtes Tageslicht
Symbolbild · KI-generiert

England erlaubt seinen Regionalbürgermeistern ab der Sitzungsperiode 2026/27 eine kommunale Übernachtungsabgabe – prozentual, ohne landesweite Obergrenze, in der Praxis unter fünf Prozent erwartet. Der britische Branchenverband UKHospitality warnt vor bis zu 33.000 gefährdeten Arbeitsplätzen bis 2030. Für DACH-Hoteliers liefert das Modell einen laufenden Praxistest, dessen Zahlen sich direkt auf die eigene Kalkulation übertragen lassen.

Was England jetzt beschlossen hat

Am 10. September 2026 kündigte die britische Regierung an, den englischen Regionalbürgermeistern die Befugnis zur Erhebung einer Visitor Levy zu übertragen, einer Abgabe auf Übernachtungen. Bis dahin durften englische Kommunen eine solche Steuer nicht erheben, wie die House of Commons Library festhält. Die Behörden behalfen sich mit Umwegen, etwa über Business-Improvement-District-Strukturen in Manchester und Liverpool.

Die Abgabe ist optional. Laut Bloomberg entscheiden die Bürgermeister selbst über Höhe und Mittelverwendung, in Absprache mit Anwohnern und Betrieben. Eine landesweite Obergrenze fehlt. Zehn Labour-Bürgermeister, darunter Londons Sadiq Khan, sicherten laut dpa zu, unter fünf Prozent zu bleiben. Gesetzlich steht das Vorhaben noch aus: Die King’s Speech 2026 kündigte einen Overnight Visitor Levy Bill für die Sitzungsperiode 2026/27 an, eingebracht ist er laut House of Commons Library noch nicht.

Vorausgegangen war eine Konsultation zwischen dem 26. November 2025 und dem 18. Februar 2026. Treiber war eine Bürgermeister-Koalition, die bereits am 3. Juni 2025 unter Führung des Liverpooler Mayors Steve Rotheram devolvierte Befugnisse forderte, im Namen von fast 21 Millionen Menschen in sechs Regionen.

Was auf dem Spiel steht

UKHospitality rechnet vor, dass eine bis 2030 vollständig ausgerollte Fünf-Prozent-Abgabe 11,9 Millionen weniger Übernachtungen und 1,8 Milliarden Pfund (rund 2,1 Milliarden Euro) geringere Tourismusausgaben zur Folge hätte, dazu fast 33.000 verlorene Arbeitsplätze. So berichtet es Euronews. Reuters nennt einen BIP-Verlust von 2,2 Milliarden Pfund und verweist auf die Belastungslage: Der britische Gastgewerbesektor trägt bereits eine Mehrwertsteuer von 20 Prozent. Die Umsatz- und BIP-Zahlen schwanken zwischen den Quellen. TechRound nennt 1,6 Milliarden Pfund und einen Aufschlag von rund 100 Pfund pro typischem Familienurlaub.

Aufschlussreich ist die Nachfrage-Elastizität. Laut Euronews würden 29 Prozent der Reisenden aus den größten Quellmärkten USA, Frankreich und Deutschland bei einer Zehn-Euro-Steuer ein anderes Ziel erwägen oder gar nicht reisen. Unter britischen Einwohnern würden 39 Prozent bei einer Zehn-Pfund-Abgabe woanders urlauben. Zur Einordnung der Volumina: 2023 kamen fast 38 Millionen Auslandsreisen ins Vereinigte Königreich, dazu 86 Millionen inländische Aufenthalte.

Warum Edinburgh und Manchester schon weiter sind

Schottland ging voran: Der Visitor Levy (Scotland) Act wurde im September 2024 Gesetz. Edinburgh setzt ihn konkret um: fünf Prozent auf die reine Übernachtung, erhoben vor Mehrwertsteuer, begrenzt auf die ersten fünf Nächte, ohne Extras wie Parken oder Verpflegung. Die Stadt erwartet laut Time Out rund 50 Millionen Pfund jährlich. UKHospitality-Chef Allen Simpson sieht bereits Schäden: Edinburghs Gebühr habe „schädliche Auswirkungen“ auf die Stadt.

Manchester liefert die Gegenprobe. Eine Studie fand laut The Guardian, dass die Hotels der Stadt seit Einführung ihrer Abgabe 2023 keine reduzierte Auslastung verzeichneten. Wales zieht ab April 2027 nach, dann können Kommunen rund 1,30 Pfund pro Person und Nacht erheben; einzelne Quellen nennen 1,25 Pfund.

Aus der Branche kommt breiter Widerstand gegen die englische Ausgestaltung. Der Reiseverband ABTA moniert, ein Prozentmodell benachteilige Luxus- und Boutique-Häuser gegenüber einem festen Nachtsatz. UKinbound spricht von einem „operational nightmare“ und fordert ein einheitliches nationales System statt einer Postleitzahl-Lotterie. Wohnungsbau- und Kommunalministerin Angela Rayner verteidigt den Ansatz laut Reuters:

„Diese Maßnahme wird Bürgermeistern die Wahl geben, Mittel dort aufzubringen und wieder zu investieren, wo sie am nötigsten sind.“

Was das für DACH-Hoteliers heißt

Das englische Modell wirkt für DACH-Betriebe vertraut, weil die Abgabe hier längst Alltag ist. In Deutschland erheben laut DEHOGA-Übersicht (zitiert vom ADAC) rund 50 Kommunen eine Bettensteuer, erstmals führte Köln sie am 1. Dezember 2014 ein. Vor Corona summierten sich die Einnahmen bundesweit laut Deutschem Städte- und Gemeindebund auf grob 80 bis 100 Millionen Euro jährlich. Der Unterschied liegt im Rechtsrahmen: In Deutschland zog das Bundesverwaltungsgericht 2012 die Grenze bei beruflichen Übernachtungen, das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2022 die grundsätzliche Zulässigkeit und hielt sogar eine Ausweitung auf Geschäftsreisende für möglich.

Genau diese Ausweitung ist die relevante Warnung aus England. Wer im Tagesgeschäft eines DACH-Hotels kalkuliert, sollte den Fall Wien vor Augen haben: Die Ortstaxe steigt dort ab Juli von 3,2 auf 5 Prozent, gleichzeitig fällt ein pauschaler Abzug von elf Prozent weg. Die ÖHV rechnet vor, dass Häuser ihre Zimmerpreise um über fünf Prozent anheben müssten, um das reale Betriebsergebnis zu halten. Der Verband kritisiert die Verteilung scharf: 444 Wiener Hotels sollen 80 Millionen aufbringen, 125.000 andere Unternehmen keinen Cent.

Für die Praxis zählt vor allem die Bemessungsgrundlage. Ein Prozentmodell trifft höherpreisige Häuser stärker als ein fixer Nachtsatz, wie ABTA in England einwendet. Der Kontrast Edinburgh gegen Manchester zeigt zudem, dass die Auslastungswirkung nicht vorbestimmt ist, sondern vom Destinationsprofil und der Mittelverwendung abhängt. Und die Elastizität in preissensiblen Quellmärkten ist real: Denken 29 Prozent deutscher Gäste bei zehn Euro Aufschlag über Alternativen nach, entscheidet die Frage, ob das Geld sichtbar in Marketing und Infrastruktur zurückfließt, so wie im Berner Modell, wo der Ertrag vollständig an die Tourismusdestinationen geht.

Quellen

Quelle: Originalmeldung

Beiträge aus der Redaktion von das Hotellerie.