EuG blockiert Booking-Deal: 18.000 Hotels können klagen
Das Gericht der EU hat Bookings 1,63-Milliarden-Euro-Übernahme von eTraveli endgültig gestoppt. Gleichzeitig läuft die Frist für eine Sammelklage von bis zu 18.000 europäischen Hotels – bis 11. September 2026.

Am 9. September 2026 wies das Gericht der Europäischen Union die Klage von Booking Holdings gegen das Übernahmeverbot für den schwedischen Flugvermittler eTraveli vollständig ab (Rechtssache T-1139/23). Die Transaktion über 1,63 Milliarden Euro bleibt damit blockiert. Zwei Tage später, am 11. September 2026, endet die Registrierungsfrist für eine Schadenersatz-Sammelklage, an der sich nach Angaben des Hotelverbands IHA bis zu 18.000 europäische Hotels beteiligen könnten.
Was das Gericht entschieden hat
Das EuG entschied in erweiterter Besetzung mit fünf Richtern und wies die Klage vollständig ab. Laut beck-aktuell hatte die EU-Kommission den Zusammenschluss zu Recht für unvereinbar mit dem Binnenmarkt erklärt. Die Kommission untersagte die Übernahme bereits im September 2023, weil sie Bookings Stellung im Markt für Hotel-OTA-Dienste im Europäischen Wirtschaftsraum gestärkt hätte. OTA steht für Online Travel Agency, ein Online-Reisebüro, über das Hotels ihre Zimmer vertreiben.
Booking will das Urteil nicht hinnehmen. Laut Reuters teilte der Konzern mit:
„We are reviewing the judgment and a possible appeal to the European Court of Justice.“
Man prüfe das Urteil und eine mögliche Berufung zum Europäischen Gerichtshof. Laut teltarif hält Booking die Entscheidung für rechtlich falsch. Der EuGH als letzte Instanz steht damit noch aus.
Ein Konzern, der den Zugang zur Nachfrage kontrolliert
Warum der Fall über einen einzelnen Flugvermittler hinausreicht, zeigen die Marktdaten. Laut einer HOTREC-Vertriebsstudie stieg Bookings Marktanteil auf dem europäischen Markt für Hotelunterkünfte von 60 Prozent im Jahr 2013 auf 71 Prozent im Jahr 2021. In Deutschland lag der Wert laut Gulf News bei 72,3 Prozent. Für die DACH-Region berichtet Hotel Inside von über 70 Prozent aller OTA-Buchungen über Booking.com. Die Plattform steuert damit nicht nur den Zugang zur Online-Nachfrage, sondern auch Ranking, Sichtbarkeit und Preisstrategien einzelner Häuser.
Parallel schrumpft der direkte Draht zum Gast. Die Direktbuchungen in Deutschland fielen laut Gulf News über das vergangene Jahrzehnt um mehr als 8 Prozent. Das Konzernwachstum belegen die Zahlen für 2024: Laut reisevor9 stiegen die Bruttobuchungen um 10 Prozent auf 165,6 Milliarden US-Dollar. Das bereinigte EBITDA, der operative Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen, legte um 17 Prozent auf 8,3 Milliarden Dollar zu.
eTraveli passt in diese Logik. Laut Hotel Inside stieg die Zahl der über die Booking-Plattformen gebuchten Flugtickets 2024 um 38 Prozent auf fast 50 Millionen. Der Flug dient als Einstiegsfläche, um Kunden anschließend ins eigene Hotelgeschäft zu ziehen. Genau diese Verschränkung wollte die Kommission verhindern, und das Gericht folgte ihr.
Der zweite Strang: Bestpreisklauseln und die Amsterdamer Sammelklage
Für den Alltag deutschsprachiger Hoteliers wiegt ein zweites Verfahren mindestens ebenso schwer. Laut LTO stellte der EuGH am 19. September 2024 klar, dass grundsätzlich alle Arten von Bestpreisklauseln dem Kartellverbot unterfallen (Az. C-264/23). Solche Klauseln verpflichteten Hotels, auf keiner anderen Plattform und teils nicht einmal auf der eigenen Website günstigere Preise anzubieten.
Der Streit reicht länger zurück. Seit Mitte 2020 klagen laut AHGZ mehr als 300 deutsche Hotels vor dem Bezirksgericht Amsterdam gegen Booking.com, ein weiteres Verfahren mit rund 1.700 Hotels ist am Landgericht Berlin anhängig. Auf dieser Grundlage koordiniert die Hotel Claims Alliance eine Schadenersatzklage für den Zeitraum 2004 bis 2024. Getragen wird sie laut Yahoo von HOTREC und mehr als 30 nationalen Hotelverbänden, verhandelt wird in den Niederlanden.
Der IHA sieht im eTraveli-Urteil Rückenwind für eine Klage von mehr als 10.000 europäischen Hotels. Für Herbst 2026 plant die Allianz laut HOGAPAGE eine dritte und letzte Erweiterung, wodurch die Teilnehmerzahl auf rund 18.000 steigen könnte. Die Registrierung läuft noch bis zum 11. September 2026 über mybookingclaim.com.
HOTREC-Präsident Alexandros Vassilikos ordnet die Dimension so ein:
„Hotels in ganz Europa haben die nachteiligen Auswirkungen der wettbewerbswidrigen Praktiken von Booking.com erkannt und streben nun Rechtsbehelf an. Das Ausmaß dieser Sammelklage spiegelt die Entschlossenheit der europäischen Hoteliers wider, den fairen Wettbewerb zu verteidigen und Entschädigung für den erlittenen Schaden zu fordern.“
Was das für die Branche heisst
Für den einzelnen Betrieb verschiebt sich die Ausgangslage in Verhandlungen mit der Plattform. Das eTraveli-Urteil setzt Bookings Wachstumsstrategie eine kartellrechtliche Grenze, das Bestpreis-Urteil des EuGH nimmt einen zentralen Vertragshebel aus dem Werkzeugkasten der Plattform. Wer heute Konditionen verhandelt, kann sich auf beide Entscheidungen berufen und ist nicht mehr an alte Ratenparitäten gebunden.
Konkret: Wer bislang keine Preisdifferenzierung zwischen OTA und Direktkanal wagte, kann eigene Aktionen, günstigere Direktpreise und Stammgast-Konditionen ohne Klausel-Risiko fahren. Der Rückgang der Direktbuchungen um mehr als 8 Prozent zeigt, wie viel Nachfrage über die Jahre an die Plattform gewandert ist. Ein aktiver Direktvertrieb kann davon einen Teil zurückholen. Die Registrierungsfrist bis 11. September 2026 stellt jeden Betrieb vor eine praktische Entscheidung: teilnehmen oder nicht. Wer sich beteiligen will, muss vor Fristende handeln, denn eine spätere Erweiterung ist laut IHA nicht vorgesehen.
Am dominanten Marktanteil ändert das Urteil nichts. Über 70 Prozent der OTA-Buchungen in der DACH-Region laufen weiter über Booking. Doch die rechtliche Statik hat sich verschoben, und das wirkt auf jeden Vertrag und jede Preisstrategie.
Quellen
- AHGZ – Streit um eTraveli-Übernahme: Booking verliert vor Gericht
- Reuters – Booking Holdings loses fight over EU veto of eTraveli deal
- beck-aktuell – EuG weist Booking-Klage gegen Übernahmeverbot ab (T-1139/23)
- Concurrences – Booking Holdings v Commission, T-1139/23
- teltarif – Booking prüft Berufung zum EuGH
- HOGAPAGE – IHA sieht Rückenwind für Schadenersatzklage von über 10.000 Hotels
- Gulf News – Booking market share Europe and Germany
- Hotel Inside – Booking-Marktanteil DACH und Flugticket-Wachstum 2024
- reisevor9 – Booking Holdings Konzernzahlen 2024
- LTO – EuGH zu Bestpreisklauseln (C-264/23)
- AHGZ – Verfahren zu Bestpreisklauseln Amsterdam und Berlin
- Yahoo – Hotel Claims Alliance Sammelklage 2004–2024
- HOTREC – Statement Alexandros Vassilikos zur Sammelklage


