Donnerstag, 24. September 2026
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Kartenzahlungspflicht ab 2027: Was Hoteliers jetzt kalkulieren müssen

Bundesfinanzminister Klingbeil hat Eckpunkte für eine Kartenzahlungspflicht ab 2027 vorgelegt. Für Hoteliers entscheidet die Verfahrensauswahl darüber, wie hoch die Gebührenlast pro Transaktion ausfällt.

Hotelrezeption: Kartenlesegerät und beschriftetes Dokument auf dem Tresen, Mitarbeiter von hinten
Symbolbild · KI-generiert

Ab 2027 soll gelten: Wer Waren oder Dienstleistungen vor Ort verkauft, muss neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsoption anbieten. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat dazu Eckpunkte vorgelegt, die laut dpa zwischen den Ministerien abgestimmt werden. Ein vom Kabinett oder Bundestag beschlossenes Gesetz gibt es nicht.

Für Hotellerie und Gastronomie entscheidet der Unterschied zwischen Eckpunktepapier und geltendem Recht über die Planung. Vorliegend ist eine Absichtserklärung im frühen Verfahrensstadium. Durchrechnen lässt sich der Effekt für den eigenen Betrieb trotzdem schon.

Was das BMF plant und was offen ist

Kern der Regelung: Gäste sollen bei alltäglichen Geschäften zwischen Bargeld und digitaler Zahlung wählen können, so zitiert die Deutsche Handwerks Zeitung aus dem Papier. Betriebe müssten künftig mindestens ein europäisches Zahlverfahren akzeptieren. Umsatzgrenzen, die kleine Häuser ausnehmen würden, sieht das Papier laut dpa nicht vor. Zusatzgebühren, die Betriebe an ihre Gäste weiterreichen dürften, ebenso wenig.

Zum Verfahrensstand ist die Nachrichtenlage eindeutig. Das Portal ms-aktuell.de schreibt, die Eckpunkte würden zwischen den Bundesministerien abgestimmt, ein beschlossener Gesetzentwurf existiere nicht. Das Finanzministerium will den Entwurf laut dpa noch in diesem Jahr ins Kabinett bringen.

Die Kartenzahlungspflicht ist nicht dasselbe wie die diskutierte Kassenpflicht, die auch Barumsätze elektronisch erfassen soll. Beide laufen in getrennten Verfahren. Laut christopher-helm.com zielt die Kartenzahlungspflicht auf 2027, die Kassenpflicht auf 2028. Wer beides zusammenwirft, plant an der Sache vorbei.

Warum der Staat jetzt handelt

Der Ursprung liegt im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Dort verständigten sich die Parteien laut ms-aktuell.de darauf, Bargeld zu erhalten und zugleich darauf hinzuwirken, dass Betriebe grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption anbieten. Als Begründung nennt das BMF gegenüber ZDFheute die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Finanzkriminalität.

Die Rechtslage ist bisher umgekehrt: Euro-Scheine und -Münzen sind gesetzliches Zahlungsmittel, die Bargeldannahme also Pflicht. Kartenzahlung dagegen bleibt freiwillig, wie ZDFheute festhält. Der Markt hat diese Freiheit überholt. 2025 liefen laut Bundesbank erstmals mehr Einkäufe bargeldlos ab als bar, 55 Prozent aller erfassten Zahlungen. Die Girocard kam im ersten Halbjahr 2026 auf rund 4,21 Milliarden Zahlvorgänge, ein Plus von vier Prozent, bei einem Durchschnittsbetrag von 36,12 Euro (ad-hoc-news).

Im Gastgewerbe ist die Praxis weiter als das Gesetz. Der Dehoga, der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband, beziffert gegenüber HOGAPAGE den Anteil der Betriebe mit bargeldlosem Angebot auf über 90 Prozent.

Die Rechnung: Was Terminal und Transaktion kosten

Für den Großteil der Häuser geht es nicht um die Frage, ob ein Terminal angeschafft wird, sondern zu welchen Konditionen. Die Anschaffung liegt laut Gastgewerbe-Magazin bei modernen Lesegeräten zwischen 300 und 600 Euro. Der Anbieter paylindo nennt eine breitere Spanne von 0 bis 500 Euro, je nach Tarifmodell.

Entscheidend sind die laufenden Kosten. GastroRocket beziffert die monatliche Grundgebühr auf 0 bis 40 Euro, dazu Transaktionsgebühren von 0,2 bis 2,5 Prozent pro Zahlung. Bei 10.000 Euro Kartenumsatz im Monat rechnet paylindo mit rund 95 bis 175 Euro Gesamtkosten, je nach Tarif. Steuerlich sind sämtliche Terminalkosten laut paylindo Betriebsausgaben, Geräte unter 800 Euro netto lassen sich direkt abschreiben.

Die Bundesbank hat im November 2025 Zahlen vorgelegt, gestützt auf rund 13.000 Transaktionen an 15 Verkaufsstellen und eine Befragung von 268 Unternehmen. Bargeld ist mit durchschnittlich 43 Cent je Transaktion am günstigsten, wenn man die Kosten pro Zahlung betrachtet. Setzt man sie ins Verhältnis zum Umsatz, ist die Girocard mit knapp einem Prozent das günstigste Kartenverfahren. Internationale Debit- und Kreditkarten wie Mastercard und Visa liegen in beiden Fällen darüber.

Für kleine Häuser ist ein Detail der Studie zentral: Digitale Zahlungen kosten kleinere Händler mehr als große. Größere Betriebe hätten, so die Bundesbank laut Tagesspiegel, mehr Verhandlungsmacht gegenüber den Zahlungsanbietern.

Was das für den Hotelbetrieb heißt

Für die meisten Häuser ändert die Pflicht im Tagesgeschäft zunächst wenig, weil das Terminal längst an der Rezeption steht. Der wunde Punkt ist die prozentuale Gebühr auf jeden Umsatz. Bei einer Zimmerrechnung über mehrere hundert Euro summiert sich der Prozentsatz anders als beim Kaffee an der Bar. Wer kein Terminal betreibt oder mit veralteten Verträgen arbeitet, sollte die Konditionen jetzt prüfen, nicht erst 2027.

Der Dehoga stützt diesen Punkt. Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke nennt digitale Zahlung gegenüber HOGAPAGE längst Standard: „Kunden setzen sie voraus.“ Zugleich warnt sie vor den Kosten: „Derzeit bemessen sich Transaktionsgebühren prozentual an der Höhe des Zahlungsbetrags.“ Vor allem kleine und mittlere Betriebe bräuchten ausreichende Übergangsregelungen. Diese Forderung nach Fristen für kleinere Häuser adressiert der Verband laut dpa an das BMF.

Für die Kostenseite benennt Bundesbank-Vorstand Burkhard Balz einen Hebel: „Insgesamt könnten die Kosten für den Einzelhandel durch mehr Wettbewerb im Markt für Bezahlverfahren gesenkt werden, zum Beispiel durch die europäische Zahlungsalternative Wero oder perspektivisch den digitalen Euro.“ Da die Pflicht nur ein europäisches Verfahren verlangt, entscheidet die Verfahrensauswahl über die Gebührenlast. Wer heute vor allem teure internationale Karten abwickelt, sollte die günstigeren europäischen Alternativen im Vertrag verankern.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hält die Pflicht für überflüssig. Ulrich Binnebößel argumentiert bei ZDFheute, eine Vorgabe schaffe Bürokratie, weil eine einzelne Akzeptanz bedeute, dass die gesamte Kartenbandbreite akzeptiert werden müsse. Der HDE fordert zudem die Möglichkeit, Kartengebühren an Kunden weiterzureichen, einen Punkt, den die Eckpunkte bislang ausschließen.

Quellen

Beiträge aus der Redaktion von das Hotellerie.