Kurtaxe für Firmenkunden: Thüringens IHKs bremsen Heilbäderverband
Thüringens Heilbäderverband fordert Kurbeiträge auch für Dienstreisende – 1 bis 3,50 Euro pro Nacht. Die IHKs Erfurt, Gera und Suhl widersprechen. Für MICE-Betriebe geht es um Standortkosten.

Matthias Strejc, Präsident des Thüringer Heilbäderverbandes, will eine bislang geltende Ausnahme kippen: Künftig sollen auch Geschäftsreisende Kurbeiträge zahlen. Der Verband vertritt 17 Kurorte mit einem Bruttoumsatz von 814 Millionen Euro jährlich. Die Industrie- und Handelskammern in Erfurt, Gera und Suhl lehnen den Vorstoß ab, wie die dpa berichtet.
Was der Heilbäderverband fordert – und wer dagegenhält
Strejc begründete seinen Vorstoß bei einem Treffen in Bad Langensalza damit, dass auch Dienstreisende die touristische Infrastruktur nutzten. „Denn auch sie nutzen Kurparks, Thermen oder kulturelle Veranstaltungen – etwa abends oder in ihrer freien Zeit während des Aufenthalts“, sagte er laut dpa.
Bisher ist das rechtlich ausgeschlossen. Das Thüringer Kommunalabgabengesetz nimmt Geschäftsreisende nach Angaben des Verbands vom Kurbeitrag aus. Die Höhe der Kurtaxe legen die Kommunen in eigenen Satzungen fest; laut Thüringer Heilbäderverband liegt sie zwischen 1 und 3,50 Euro pro Person und Tag.
Die Kammern halten dagegen, dass Geschäftsreisende die Kurorte nicht wegen Parks oder Thermen ansteuern. Käme die Kurtaxe für diese Gruppe dennoch, müsse Thüringen über seine touristischen Abgaben insgesamt neu nachdenken, so die IHKs laut dpa. Der Konflikt dreht sich damit weniger um einen Euro pro Nacht als um die Systematik der Abgabe.
Wie groß der Kur-Tourismus in Thüringen wirklich ist
Nach Zahlen des Thüringer Heilbäderverbandes entfallen 26,8 Prozent aller Übernachtungen im Freistaat auf die Heilbäder und Kurorte. 32 Prozent davon finden in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen statt, der Rest in Vorsorge- und Rehabilitationskliniken.
Die Verweildauer ist die Besonderheit dieses Segments. In den Kurorten bleiben Gäste im Schnitt 5,0 Tage, im Landesschnitt 2,6 Tage. Bei einer Kurtaxe von bis zu 3,50 Euro pro Nacht summiert sich das über einen vollen Aufenthalt – ein Grund, warum der Verband auch bei Geschäftsreisenden einen Effekt sieht. Die Kölner ift-Studie 2025 beziffert den Bruttoumsatz des Kur-Tourismus in Thüringen auf 814 Millionen Euro jährlich und rund 15.000 Beschäftigungsverhältnisse. Die meisten Übernachtungen verzeichneten 2025 Friedrichroda mit 417.259 und Bad Liebenstein mit 330.168.
Der Wendepunkt aus Karlsruhe
Dass Thüringen die Frage überhaupt stellen kann, geht auf eine höchstrichterliche Kehrtwende zurück. 2012 entschied das Bundesverwaltungsgericht im Fall Trier, dass beruflich zwingende Übernachtungen von einer Übernachtungsabgabe auszunehmen sind (Urteil vom 11. Juli 2012). Auf dieser Grundlage mussten Kommunen jahrelang zwischen privaten und dienstlichen Buchungen trennen.
Das Bundesverfassungsgericht korrigierte diese Linie. Mit Beschluss vom 22. März 2022 (Az. 1 BvR 2868/15 u.a.) erklärte es die Bettensteuer für mit dem Grundgesetz vereinbar und wies Verfassungsbeschwerden von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg zurück. Seitdem dürfen Kommunen die Abgabe auch von Geschäftsreisenden erheben, berichtet Legal Tribune Online (LTO). Auslöser der bundesweiten Welle war laut Haufe die Absenkung der Umsatzsteuer für Hotels von 19 auf 7 Prozent Anfang 2020, auf die viele Kommunen mit Bettensteuern reagierten.
Inzwischen erheben laut Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) über 50 Städte und Kommunen die Steuer; Anfang 2019 waren es nach DEHOGA-Zahlen erst 30. Ein weiteres Verfahren aus Freiburg ist am Bundesverfassungsgericht anhängig, unterstützt vom DEHOGA Bundesverband. Der Verband lehnt Bettensteuern grundsätzlich ab: „Eine isolierte Belastung der Hotellerie ist daher inhaltlich nicht zu rechtfertigen“, heißt es laut LTO.
Was das für DACH-Betriebe bedeutet
Für Hoteliers verschiebt sich mit dem Karlsruher Beschluss vor allem eines: Die Rechtssicherheit, dass Dienstreisende von Abgaben verschont bleiben, ist weg. Wer MICE-Geschäft (das Tagungs- und Kongressgeschäft mit Meetings, Incentives, Conventions und Events) fährt, muss damit rechnen, dass Übernachtungsabgaben künftig auch auf die margenstarke Firmenkundschaft durchschlagen. Tagungshotels konkurrieren im Ausschreibungsgeschäft über den Gesamtpreis, und jede zusätzliche Position auf der Rechnung ist ein Argument gegen den Standort.
Der Blick ins Ausland zeigt zwei Modelle. Wien behandelt alle gleich: Nach § 11 des Wiener Tourismusförderungsgesetzes zahlen Urlauber wie Geschäftsreisende die Ortstaxe. Sie steigt laut Grant Thornton von 3,2 Prozent zum 1. Juli 2026 auf 5 Prozent und zum 1. Juli 2027 auf 8 Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Stadt rechnet laut meinbezirk.at mit einem Anstieg der Einnahmen von rund 42 auf etwa 74 Millionen Euro. Die ÖHV warnt vor Folgen fürs Kongressgeschäft: „Wien muss für Städte-, Kongress- und Kulturgäste attraktiv und leistbar bleiben“, so der Verband. In Edinburgh schlägt eine 5-Prozent-Abgabe bei einem Zimmerpreis von 150 Pfund mit 7,50 Pfund pro Nacht zu Buche; UKHospitality prognostiziert laut Euronews für 2030 fast 33.000 verlorene Arbeitsplätze.
Für den Betriebsalltag heißt das konkret: Wer auf das alte Trennmodell setzt, sollte den bürokratischen Aufwand nicht unterschätzen. Bei privat veranlassten Übernachtungen fällt die Steuer an, bei dienstlichen nicht; den Nachweis liefert der Gast, dokumentieren muss ihn das Haus. Kippt diese Trennung wie in Wien, entfällt der Prüfaufwand, dafür steigt die Belastung pauschal. Für Thüringens Kurorte mit ihrer langen Verweildauer entscheidet die Einbeziehung der Geschäftsreisenden über einen spürbaren Zusatzertrag – und darüber, ob der Standort für Firmenkunden teurer wird als das Nachbarland ohne Abgabe.
Quellen
- ahgz – Heilbäderverband: Nein zu Kurtaxe für Geschäftsreisende in Thüringen
- Volksstimme (dpa) – Heilbäderverband stößt mit Kurtaxe-Forderung auf Widerstand
- Thüringer Heilbäderverband – Zahlen, Daten, Fakten / Impressum
- Haufe – Bettensteuer verfassungsgemäß (BVerfG, Beschl. v. 22.3.2022, Az. 1 BvR 2868/15 u.a.)
- Legal Tribune Online – Bundesverfassungsgericht zur Bettensteuer
- KommunalWiki (Böll) – Übernachtungsteuer / Bettensteuer
- Bundesverfassungsgericht – Pressemitteilung zur Übernachtungsteuer
- VDR – Verband Deutsches Reisemanagement zur Bettensteuer
- verbaende.com – DEHOGA unterstützt Freiburger Verfahren gegen Bettensteuer
- Grant Thornton – Erhöhung der Wiener Ortstaxe
- meinbezirk.at – Wiener Ortstaxe und erwartete Einnahmen
- OTS / ÖHV – ÖHV zur Erhöhung der Wiener Ortstaxe
- Chekin – Edinburgh Visitor Levy
- Euronews – UKHospitality zur Tourismusabgabe in England


