Samstag, 26. September 2026
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Minijob-Abgaben könnten auf 42 Prozent steigen – Dehoga startet Kampagne

Die Arbeitgeberabgaben für Minijobs könnten von 31 auf über 42 Prozent steigen. Für Hotelbetriebe heißt das: Personalbudgets 2027 jetzt neu durchrechnen.

Reinigungskraft im Hotelgang prüft handschriftlich annotierten Dienstplan am Housekeeping-Wagen
Symbolbild · KI-generiert

Die Arbeitgeberabgaben für gewerbliche Minijobs könnten von 31,17 auf 42,27 Prozent des Lohns steigen. Für das Gastgewerbe wären das laut Deutschem Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Mehrkosten von fast 72 Millionen Euro pro Jahr. Am 25. September 2026 schaltete der Verband dazu die Kampagnenplattform minijobs-erhalten.de frei.

Was der Dehoga jetzt macht

Die bundesweite Kampagne heißt „Minijobs erhalten!“. Die Plattform bündelt politische Vorhaben, Verbandsforderungen und Stimmen aus den Betrieben, wie hogapage.at berichtet. Vorausgegangen war ein einstimmiger Beschluss des Großen Vorstands in Rostock, den der Verband laut verbandsbuero.de am 24. September mitteilte.

Der Forderungskatalog ist konkret. Laut dehoga-berlin.de verlangt der Verband: keine Pflegeversicherungsbeiträge für Minijobs, eine Pauschsteuer, die bei zwei Prozent bleibt, ein Aussetzen der geplanten Krankenversicherungserhöhung sowie den Erhalt der Wahlfreiheit bei der Rentenversicherung und der bestehenden Besteuerung. Vor weiteren Entscheidungen fordert der Dehoga eine transparente Gesamtrechnung aller Belastungen.

Dehoga-Präsident Guido Zöllick verbindet die Kampagne mit einer Warnung. „Wer sich zum Minijob bekennt, muss ihn auch bezahlbar halten“, zitiert ihn hogapage.at. „Die diskutierten und teilweise bereits beschlossenen Verteuerungen führen in ihrer Summe zu einer faktischen Abschaffung der Minijobs. Das dürfen wir nicht zulassen.“

Was bereits beschlossen ist und was noch droht

Für Betriebe zählt die Unterscheidung zwischen verbindlich Beschlossenem und noch Geplantem. Verbindlich ist die Anhebung des pauschalen Krankenversicherungsbeitrags: Er steigt zum 1. Januar 2027 von 13 auf voraussichtlich 17,5 Prozent des Arbeitsentgelts. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde laut ms-aktuell.de am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Zwei weitere Punkte sind vereinbart oder im Entwurf. Der Koalitionsausschuss von Union und SPD verabredete am 2. Juli 2026, die Pauschsteuer auf Minijobs von zwei auf fünf Prozent anzuheben (ms-aktuell.de). Das Bundesgesundheitsministerium legte am 5. Juni 2026 den Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz vor, der ab 1. Januar 2027 auch Pflegeversicherungsbeiträge des Arbeitgebers für Minijobs vorsieht, wie lohn-info.de berichtet.

Parallel steigt die Verdienstgrenze mit dem Mindestlohn. 2026 liegt sie bei 603 Euro (Mindestlohn 13,90 Euro), 2027 voraussichtlich bei 633 Euro (Mindestlohn 14,60 Euro), so ver.di und die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg. Wer heute plant, rechnet mit einem beweglichen Ziel: höhere Grenze, höhere Stundensätze, höhere Abgaben.

Die Vorgeschichte: ein Sonderstatus unter Dauerbeschuss

Den Minijob in seiner heutigen Form gibt es seit 2003, wie die ahgz schreibt. 2022 koppelte der Gesetzgeber die Verdienstgrenze an den Mindestlohn und wertete die Beschäftigungsform damit auf. Vier Jahre später steht sie zur Disposition, was die scharfe Verbandsreaktion erklärt.

Auslöser der aktuellen Debatte war die Alterssicherungskommission der Bundesregierung. Sie übergab Ende Juni 2026 laut drweb.de insgesamt 33 Renten-Empfehlungen. Empfehlung Nummer 26 zielt direkt auf die Minijobs: Sie schlägt vor, die Opt-out-Möglichkeit aus der Rentenversicherung zu beenden und den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen, mit einer Ausnahme allein für Schülerinnen und Schüler. Wirtschaftsverbände reagierten mit einem Brandbrief, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) schlug eine Bagatellgrenze von 250 Euro vor.

Wer wie stark betroffen ist

Fast sieben Millionen Menschen arbeiten laut Dehoga in einem Minijob, für fast 95 Prozent ist er Hinzuverdienst. Nur für 5,3 Prozent käme nach Daten der Minijob-Zentrale ein Wechsel in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung infrage. Damit widerspricht der Verband dem Sprungbrett-Argument der Reformbefürworter. Ende März 2026 waren laut ms-aktuell.de rund 6,81 Millionen Minijobber registriert, davon etwa 6,55 Millionen im gewerblichen Bereich. Im saarländischen Gastgewerbe allein arbeiten nach Verbandsangaben rund 13.000 Menschen auf Minijob-Basis (saarnews).

Die Gegenseite: warum die Politik nicht einfach nachgibt

Die Gewerkschaft ver.di hält dagegen. „Minijobs verdrängen gute, sozial abgesicherte Arbeit. Sie sind erwiesenermaßen kein Sprungbrett in den regulären Arbeitsmarkt, sondern eine berufliche Sackgasse für viele, besonders für Frauen“, so der Vorsitzende Frank Werneke. In der Politik gibt es aus der Union deutlichen Widerstand gegen eine weitgehende Abschaffung. Entschieden werden soll im Herbst 2026.

Was das für DACH-Betriebe heißt

Für das Tagesgeschäft eines Hotel- oder Gastronomiebetriebs zählt nicht die Kampagne, sondern die Kalkulation. Die KV-Erhöhung zum 1. Januar 2027 ist verbindlich und gehört bereits in die Personalbudgets für das kommende Jahr. Pauschsteuer und Pflegebeiträge sind noch nicht final, aber weit fortgeschritten. Wer heute mit einer Abgabenquote von rund 31 Prozent rechnet, sollte ein Szenario mit über 40 Prozent gegenrechnen. So lässt sich bestimmen, ab welchem Punkt sich die Umstellung eines Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle betriebswirtschaftlich lohnt.

Konkret: Dienstpläne und Vergütungsstrukturen für 2027 lassen sich schon jetzt durchrechnen, bevor die letzten Entwürfe Gesetz sind. Betriebe mit hohem Minijob-Anteil im Service oder in der Reinigung sind stärker exponiert als solche, die bereits auf feste Teilzeitkräfte setzen. Die steigende Verdienstgrenze auf 633 Euro verschafft etwas Luft bei den Stunden, gleicht die höheren Abgaben aber nicht aus. Für Österreich und die Schweiz mit ihren eigenen Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung zeigt die deutsche Debatte vor allem, wie schnell ein etablierter Sonderstatus zur politischen Verhandlungsmasse wird.

Quellen

Quelle: Originalmeldung

Beiträge aus der Redaktion von das Hotellerie.