Rabattfreibetrag: Verschoben, nicht gestrichen
1.080 Euro steuerfrei als Mitarbeiterrabatt – der Freibetrag ist aus dem Einkommensteuerreformgesetz 2027 verschwunden, aber laut Finanzministerium nicht vom Tisch. Für Hoteliers bleibt die Lage ungemütlich.

1.080 Euro pro Jahr steuerfrei beim Einkauf im eigenen Betrieb: Diesen Freibetrag nach Paragraf 8 Absatz 3 Einkommensteuergesetz wollte das Bundesfinanzministerium Mitte August streichen. Rund 1,4 Millionen Beschäftigte bundesweit profitieren laut Referentenentwurf davon, viele davon im Gastgewerbe. Die AHGZ meldete am 19. August, die Pläne seien vom Tisch. Am selben Tag berichtete t-online das Gegenteil.
Die Entwarnung greift zu früh. Die Streichung ist aus dem Einkommensteuerreformgesetz 2027 verschwunden, aufgegeben hat das Ministerium sie nach eigenen Angaben aber nicht. Wer den Rabattfreibetrag jetzt abhakt, verkennt die Lage.
Was tatsächlich passiert ist – und was nicht
Die Chronologie ist knapp. Am 13. August wurden die Pläne bekannt, zuerst über einen Bericht der Welt. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) wollte den Steuervorteil für Belegschaftsrabatte kippen, das ging aus dem Gesetzentwurf zur Steuerreform hervor, wie beck-aktuell berichtete. Es folgte eine Woche Kritik quer durch Verbände und Parteien. Am 19. August nahm das Ministerium die Regelung aus dem Reformgesetz heraus.
Genau hier klaffen zwei Lesarten auseinander. Die AHGZ formulierte, die Beschäftigten des Gastgewerbes könnten aufatmen, die Pläne seien vom Tisch. Aus Kreisen des Finanzministeriums hieß es laut t-online dagegen, man halte an der Streichung fest. Die Regelung sei nur nicht mehr im Referentenentwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 enthalten, solle aber gemeinsam mit anderen Maßnahmen zum Subventionsabbau in einen anderen Gesetzentwurf wandern. Das ist kein Rückzug, sondern eine Verschiebung.
Fiskalisch geht es um überschaubare Beträge. Laut ad-hoc-news, t-online und beck-aktuell rechnet das Ministerium mit rund 240 Millionen Euro Mehreinnahmen pro Jahr. Der Vorteil funktioniert über eine Bemessungsgrundlage: Herangezogen wird laut gastromatic der um vier Prozent geminderte Endpreis, den der Arbeitgeber Kunden berechnet. Die Differenz zwischen diesem Preis und dem, was der Mitarbeiter tatsächlich zahlt, bleibt bis 1.080 Euro pro Jahr frei von Steuern und Sozialabgaben. Sind beide Ehepartner im selben Betrieb beschäftigt und kaufen gemeinsam, verdoppelt sich der Freibetrag laut Lexware auf 2.160 Euro.
Warum es den Freibetrag überhaupt gibt
Die Regelung war nie als Geschenk gedacht. Sie sollte laut dem Referentenentwurf, zitiert vom Tourism-Insider, Bewertungsungenauigkeiten ausgleichen und den Verwaltungsaufwand kleinhalten. Ohne Freibetrag müsste jeder geringe Preisvorteil einzeln bewertet und versteuert werden. Der Aufwand für diese Kleinstbeträge ist ein Kernargument der Kritiker.
Eingebettet ist die geplante Streichung in ein größeres Paket zum Subventionsabbau. Laut Junger Freiheit sinkt zeitgleich die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen, die Pauschsteuer für Minijobs steigt auf fünf Prozent. Der Rabattfreibetrag ist Teil dieser Gegenfinanzierung. Dass die Regelung ohnehin unter Druck steht, zeigt ein Musterprozess: Das Finanzgericht Niedersachsen entschied am 10. Dezember 2025 (Az. 3 K 78/25) zugunsten von Mitarbeitern einer Vertriebsgesellschaft, der Bundesfinanzhof führt den Fall laut Deutscher Handwerks Zeitung nun als Musterverfahren zur Reichweite des Freibetrags.
Warum die Branche Alarm schlug
Der Widerstand kam breit und schnell. Der DEHOGA nannte die Abschaffung gegenüber der Abendzeitung München ein „völlig falsches Signal“ und verwies auf Mitarbeiterrabatte als bewährten Benefit im Gastgewerbe und Tourismus. Deutlicher wurde DRV-Präsident Albin Loidl.
„Wer den Beschäftigten ihre steuerlich begünstigten Mitarbeiterrabatte nimmt, kürzt ihnen faktisch einen Teil ihrer Vergütung. Gerade in Zeiten gestiegener Lebenshaltungskosten ist das das völlig falsche Signal“, so Loidl laut reisevor9.
Auch die Politik zog nicht mit. Fritz Güntzler (CDU) sprach laut ad-hoc-news von einer „verdeckten Gehaltskürzung“, die besonders Branchen mit fester Rabattkultur treffe. Der Grünen-Abgeordnete Sascha Müller befürchtete, dass der Aufwand für die Versteuerung geringer Preisvorteile Arbeitgeber dazu bringen könnte, Rabatte künftig gänzlich einzustellen. Der Gegenwind erklärt die Herausnahme aus dem Reformgesetz. Ein Sieg der Branche ist das nicht, eher ein taktischer Rückzug.
Was das für den Betrieb heißt
Für die Personalkalkulation ändert sich zunächst nichts. Der Freibetrag gilt weiter, wer ihn heute als Benefit nutzt, kann das fortführen. Wer die Streichung schon abgeschrieben hat, sollte den Kalender im Blick behalten: Solange die Verschiebung in ein anderes Gesetzgebungsvorhaben im Raum steht, bleibt der Vorteil politisch wackelig.
Der Zeitpunkt macht die Sache brisant. Die Sozialabgaben steigen laut DEHOGA-Analyse (via Tageskarte) für einen kinderlosen Vollzeitbeschäftigten von 481 Euro monatlich auf 521 Euro 2026 und 547 Euro 2027. Der Mindestlohn klettert zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und ein Jahr später auf 14,60 Euro. Der Umsatz im Gastgewerbe lag 2025 laut Destatis real 2,1 Prozent unter dem Vorjahr. In diesem Umfeld wäre der Wegfall eines abgabenfreien Instruments ein weiterer Baustein steigender Lohnnebenkosten, ohne dass beim Mitarbeiter mehr netto ankommt.
Praktisch relevant wird das für Betriebe, die Rabatte auf eigene Leistungen gewähren, etwa vergünstigte Übernachtungen oder Verzehr für das Personal. Diese Vorteile lassen sich bislang bis 1.080 Euro sauber abgabenfrei abrechnen. Fällt der Freibetrag, entsteht Bewertungs- und Abrechnungsaufwand für Beträge, die pro Kopf oft niedrig sind. Für die Mitarbeiterbindung zählt weniger die absolute Summe als das Signal: Ein einfacher, verlässlicher Benefit würde zum Verwaltungsposten. Wer solche Rabatte im Vergütungsmix führt, sollte alternative Modelle wie den steuerfreien Sachbezug bis 50 Euro monatlich parat haben, falls die Streichung im nächsten Gesetzentwurf zurückkehrt.
Quellen
- AHGZ – Wegfall des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter vom Tisch
- t-online – Finanzministerium hält an Streichung des Rabattfreibetrags fest
- beck-aktuell – Klingbeil plant Abschaffung des Steuervorteils für Mitarbeiterrabatte
- ad-hoc-news – Rabattfreibetrag: Pläne, Kritik und fiskalische Dimension
- hotelvor9 – 1,4 Millionen Profiteure des Belegschaftsrabatts
- gastromatic – Rabattfreibetrag: Bemessungsgrundlage und Berechnung
- Lexware – Rabattfreibetrag und Verdopplung bei Ehepaaren
- Junge Freiheit – Subventionsabbau: Handwerkerleistungen, Minijobs, Rabattfreibetrag
- Deutsche Handwerks Zeitung – BFH-Musterprozess zum Rabattfreibetrag
- Abendzeitung München – DEHOGA und VEBWK kritisieren Streichungspläne
- reisevor9 – DRV-Präsident Loidl: faktische Gehaltskürzung
- Tourism-Insider – DRV-Stellungnahme und ursprünglicher Zweck der Regelung
- Tageskarte – DEHOGA: Mindestlohn und Sozialabgaben 2026/2027
- HOGAPAGE – Umsatzentwicklung und Beschäftigungsstruktur im Gastgewerbe
- DEHOGA Berlin – Beschäftigtenzahlen im Gastgewerbe


