Fußball-WM: Public-Viewing-Fallstricke

Fußball-WM 2026: Was Hoteliers beim Public Viewing rechtlich beachten müssen
Wer zur Fußball-WM 2026 Public Viewing im Hotelbetrieb anbietet, braucht in aller Regel mehrere Lizenzen gleichzeitig – und muss dabei zwischen Übertragungsrechten, FIFA-Vorgaben, GEMA-Pflichten und Markenrecht unterscheiden. Das Lizenzgeflecht ist 2026 komplexer als bei früheren Turnieren, weil MagentaTV als Hauptrechteinhaber eine neue Sublizenzstruktur geschaffen hat.
Was ist passiert?
Die Fußball-Weltmeisterschaft findet vom 11. Juni bis zum 19. Juli 2026 in Kanada, Mexiko und den USA statt – erstmals mit 48 Teams und 104 Spielen. Viele Hotel- und Gastronomiebetriebe planen, Gäste mit öffentlichen Übertragungen anzusprechen: auf der Hotelterrasse, im Biergarten, in der Bar oder in Veranstaltungsräumen.
Juristisch ist die Lage dabei deutlich vielschichtiger als beim gewöhnlichen Betrieb eines TV-Geräts. Laut Dr. Jonas Kahl, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei Spirit Legal, handelt es sich bei jeder öffentlichen Wiedergabe in Gastronomiebetrieben urheberrechtlich um eine genehmigungspflichtige Nutzung im Sinne von § 15 UrhG. Von Öffentlichkeit spricht das Gesetz, sobald die Wiedergabe für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, die nicht durch persönliche Beziehungen verbunden sind – ein Merkmal, das in Hotels und der Gastronomie nahezu immer erfüllt ist, wie Kahl gegenüber tophotel.de erläutert.
Wer hält die Übertragungsrechte – und was bedeutet das für Betriebe?
Neue Rechtelage in Deutschland
MagentaTV (Telekom) hat von der FIFA die Rechte für die Übertragung aller 104 WM-Spiele erworben. Davon sind 44 Spiele exklusiv bei MagentaTV zu sehen. 60 Spiele – darunter alle Partien der deutschen Nationalmannschaft, das Eröffnungsspiel, die Halbfinals und das Finale – werden per Sublizenz über ARD und ZDF im Free-TV ausgestrahlt. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor, der bestimmte Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung für frei empfangbares Fernsehen reserviert. Sky und DAZN haben laut orderbird keine WM-Rechte erworben.
Für gewerbliche Betriebe ergibt sich daraus eine wichtige Konsequenz: MagentaTV hat die Public-Viewing-Rechte an Sky Business sublizenziert. Wer WM-Spiele im Betrieb gewerblich zeigen möchte, benötigt daher den Sky Gastro Pass – laut IHK Köln zu einem Preis von 299 Euro. Ein normales Free-TV-Signal über ARD oder ZDF reicht für gewerbliches Public Viewing nicht aus, auch wenn die Spiele technisch frei empfangbar sind.
Zum Vergleich: Bei der WM 2022 in Katar liefen noch 75 Prozent der Spiele im Free-TV, laut taz sind es bei der WM 2026 nicht einmal mehr zwei Drittel aller Partien.
Österreich und Schweiz
Das Grundprinzip der öffentlichen Wiedergabe gilt EU-weit und in der Schweiz analog. Die konkrete Lizenzstruktur und die jeweiligen Rechteinhaber können jedoch abweichen. DACH-Betriebe in Österreich und der Schweiz sollten die nationale Rechtslage daher separat prüfen.
Drei Lizenzebenen – was Hoteliers konkret benötigen
1. Übertragungslizenz (Sky Gastro Pass)
Für die gewerbliche Übertragung der WM-Spiele ist der Sky Gastro Pass erforderlich. Kontakt für weitere Informationen: wm2026@sky.de. Wer bereits über ein bestehendes Sky-Paket verfügt, das die WM-Spiele umfasst, sollte prüfen, ob dieses auch gewerbliches Public Viewing abdeckt.
2. FIFA-Lizenz
Unabhängig von der TV-Lizenz regelt die FIFA drei Kategorien für Public Viewing, wie die IHK Köln und tophotel.de erläutern:
- Nicht-kommerzielle Veranstaltungen (bis 5.000 Personen): Keine FIFA-Lizenz erforderlich, sofern kein Eintritt erhoben wird, kein Sponsoring genutzt wird und Speisen und Getränke zu normalen Preisen verkauft werden.
- Besondere nicht-kommerzielle Veranstaltungen (über 5.000 Personen): Lizenz erforderlich, jedoch kostenfrei.
- Kommerzielle Veranstaltungen: Lizenz erforderlich und kostenpflichtig.
Kommerziell wird ein Event laut orderbird und tophotel.de, sobald Eintrittsgelder erhoben werden – auch indirekt über Mindestverzehr oder Preisaufschläge – oder das Event mit Sponsoren vermarktet wird. Die FIFA empfiehlt laut orderbird mindestens vier bis sechs Wochen Vorlauf für die Lizenzbeantragung, bei größeren Events drei Monate. Kontakt: publicviewing@fifa.org.
3. GEMA-Lizenz
Die GEMA hat einen Sondertarif für Public-Viewing-Veranstaltungen im Rahmen der Fußball-WM 2026 veröffentlicht. Laut GEMA sind in diesem Tarif bereits die Ansprüche der GVL (ausübende Musiker), der VG Wort (Kommentatoren), von Corint Media (private Sendeunternehmen) sowie die Mehrwertsteuer enthalten. Damit deckt ein einziger Vertrag mehrere Rechtspositionen ab.
Wichtig: Auch wenn bereits eine gewerbliche Übertragungslizenz über Sky Business vorliegt, muss zusätzlich eine GEMA-Lizenz abgeschlossen werden, wie VIBSS betont. Hintergrund ist, dass bei TV-Übertragungen urheberrechtlich geschützte Musik, Nationalhymnen, Werbejingles und Kommentare wiedergegeben werden. Der reguläre Fernsehtarif reicht laut IHK Köln noch aus, wenn die Bildschirmdiagonale 65 Zoll nicht überschreitet. Für Großbildschirme oder Leinwände wird nach Fläche abgerechnet.
Markenrecht: FIFA-Logos und Sponsoring-Regeln
Neben den Lizenzpflichten sollten Betriebe auch das Markenrecht im Blick behalten. Die Vermarktung der kommerziellen Rechte an der WM liegt ausschließlich bei der FIFA, die diese Rechte laut IHK Nord Westfalen sorgfältig schützt. Konkret bedeutet das:
- FIFA-Logos und WM-Markennamen dürfen nicht ohne Genehmigung genutzt werden.
- Werbemöglichkeiten dürfen nur an offizielle FIFA-Partner oder lokal ansässige Unternehmen vergeben werden, die nicht in direktem Wettbewerb zu offiziellen FIFA-Partnern stehen.
- Im Umkreis von drei Metern rund um den Bildschirm darf keine Werbung angebracht werden – ausgenommen offizielle Sponsoren und Broadcaster.
- Die Werbung darf keine Verwechslungsgefahr mit einer offiziellen FIFA-Veranstaltung erzeugen.
Behördliches nicht vergessen
Bei größeren Outdoor-Veranstaltungen kommen zusätzlich örtliche Vorschriften hinzu: Lärmschutzauflagen, Sperrzeiten und Sicherheitskonzepte müssen eingehalten werden. Da viele WM-Spiele aufgrund der Zeitverschiebung zu den nordamerikanischen Spielorten in die späten Abendstunden fallen, können Lärmschutzregeln besonders relevant werden.
Was bedeutet das für die Branche?
Für Hoteliers im DACH-Raum bedeutet die WM 2026 eine echte Chance zur Gästebindung – aber eben auch einen erhöhten Rechercheaufwand im Vorfeld. Wer Public Viewing ohne die erforderlichen Lizenzen betreibt, riskiert Abmahnungen, Nachzahlungen und im Einzelfall auch rechtliche Schritte der Rechteinhaber. Die Dreistufigkeit der Pflichten – Übertragungslizenz, FIFA-Lizenz, GEMA-Anmeldung – ist dabei keine bürokratische Überkomplexität, sondern Abbild verschiedener unabhängiger Rechtspositionen.
Praktisch empfiehlt sich folgende Reihenfolge: zunächst prüfen, ob das eigene Event als kommerziell einzustufen ist; dann frühzeitig Sky Business und die FIFA kontaktieren; parallel die GEMA-Anmeldung vornehmen. Wer alle drei Ebenen rechtzeitig abdeckt, kann das Turnier als zusätzlichen Frequenzbringer nutzen – ohne rechtliches Risiko.
Quellen
- tophotel.de – Fußball-WM: Public-Viewing-Fallstricke
- IHK Köln – Public Viewing WM 2026
- IHK München – GEMA-Sondertarif WM 2026
- Sportschau/ARD – Übertragungsrechte WM 2026
- Telekom / MagentaTV – Rechteübersicht WM 2026
- orderbird – Public Viewing WM 2026 für Gastronomen
- VIBSS – Public Viewing und Lizenzen WM 2026
- GEMA – Sondertarif Fußball-WM 2026
- IHK Nord Westfalen – Markenrecht und FIFA
- taz – Free-TV-Anteil WM 2026 im Vergleich
- Spirit Legal / Dr. Jonas Kahl – Urheberrecht Public Viewing


